Teilnahmebedingungen
Flohmarkt | 46. Radolfzeller Altstadtfest
1. Tag, Zeitraum und Veranstalter:
Der Flohmarkt findet am Samstag, 07. September 2024 von 11 bis 19 Uhr im Rahmen des Radolfzeller Altstadtfests statt. Veranstalter ist die Tourismus- und Stadtmarketing Radolfzell GmbH (TSR GmbH).
2. Bereich des Flohmarkts:
Der Flohmarkt findet in der Teggingerstraße, 78315 Radolfzell statt.
3. Teilnahme am Flohmarkt:
Die Teilnahme am Flohmarkt ist nur mit einem im Vorfeld gebuchten Standplatz inkl. entsprechender Standplatznummer möglich. Standplätze können über Reservix oder in der Tourist-Information Radolfzell gebucht werden. Am Flohmarkt dürfen ausschließlich Privatverkäufer teilnehmen. Das Ticket für den gebuchten Standplatz ist während der Veranstaltung durchgehend mitzuführen und bei Bedarf vorzuzeigen. Die Standplatzmarkierungen des jeweiligen Standplatzes sind einzuhalten. Haus- und Geschäftseingänge sind während des Flohmarkts unbedingt entsprechend der Markierungen freizuhalten. Im Notfall ist der Standplatz unverzüglich für Rettungskräfte zu räumen. Den Anweisungen der Ordner vor Ort ist zwingend Folge zu leisten.
Für Schäden durch Einbruch, Diebstahl, Vandalismus oder ähnliches an Ständen, Fahrzeugen, Wagen, Ausstellungsstücken, Einrichtungsgegenständen, Waren, etc. der Standbetreiber trägt die TSR GmbH keine Haftung. Standbetreiber sind verpflichtet, die TSR GmbH von allen Ansprüchen freizustellen, die von Dritten im Zusammenhang mit der Errichtung, dem Betrieb, dem Auf- und Abbau des Geschäftes geltend gemacht werden.
4. Standgebühren:
Die folgenden Maßangaben beziehen sich auf Frontlänge x Tiefe.
2 x 2m = 20 Euro inkl. MwSt.
3 x 2m = 25 Euro inkl. MwSt.
4 x 2m = 30 Euro inkl. MwSt.
Hinweis: Bei der Buchung über Reservix fallen zusätzlich 2€ Servicegebühr pro Ticket an. Alternativ können Tickets in der Tourist-Information Radolfzell erworben werden. Hier fallen keine zusätzlichen Kosten an.
5. Erlaubtes Warenangebot:
Beim Flohmarkt in der Teggingerstraße dürfen ausschließlich nur gebrauchte und gebastelte Sachen sowie Antiquitäten, Trödel etc. angeboten, verkauft oder getauscht werden. Der gewerbliche Verkauf von Waren sowie der Verkauf von Neuwaren, Lebensmitteln, Speisen oder Getränken ist nicht zugelassen. Außerdem sind keine gewaltverherrlichenden, gesetzlich verbotenen, rassistischen, pornographischen oder verletzungsträchtigen Waren und Gegenstände wie z.B. Messer, Äxte oder Beile zugelassen.
Beim Flohmarkt in der Teggingerstraße sind zudem keine Kindersachen (Spielzeug, Kinderkleidung, Kinderbedarf etc.) zugelassen. Hierfür ist der Kinderflohmarkt des Radolfzeller Familienverbands zu nutzen, der am gleichen Tag in der Fürstenberg- und Obertorstraße stattfindet. Plätze für den Kinderflohmarkt können ebenfalls in der Tourist-Information Radolfzell oder bei Reservix gebucht werden.
6. Ausstattung Standplatz:
Auf dem Standplatz sind Tische, Sitzgelegenheiten, Kleiderständer und Sonnenschutz erlaubt. Diese müssen eigenverantwortlich mitgebracht und aufgebaut werden. Gegenstände wie Pavillons oder Schirme sind zwingend mit ausreichend Gewichten zu beschweren, so dass die Standfestigkeit auch bei Wind- oder Sturmböen durchgehend gewährleistet ist. Wenn keine Gewichte vorhanden sind, ist ein Aufbau des Standes nicht möglich bzw. muss der Standplatz aus Sicherheitsgründen geräumt werden. Strom- oder Wasseranschluss ist nicht verfügbar.
7. Aufbau
Der Aufbau der Stände ist von 08.00 bis 10.30 Uhr möglich. In dieser Zeit kann auf das Gelände eingefahren werden, um die Ware am entsprechenden Standplatz abzuladen. Die Einfahrt mit Fahrzeugen ist ausschließlich aus Richtung Schützenstraße / Bismarckstraße möglich. Das Fahrzeug sollte möglichst wieder vom Gelände heruntergefahren werden, bevor Sie mit dem Aufbau Ihres Standes beginnen. Zum Parken Ihres Fahrzeugs können Sie die umliegenden Parkmöglichkeiten (z.B. Parkhaus Mühlbach-Center, Parkhaus Höllturm etc.) nutzen. Eine Übersicht zu den Parkmöglichkeiten in Radolfzell gibt es auch hier:
https://www.radolfzell-tourismus.de/de/service/anreise-mobilitaet/parken
Anfallende Parkgebühren müssen selbst getragen werden. Widerrechtlich parkende Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt. Alle Fahrzeuge müssen spätestens um 10.30 Uhr die Veranstaltungsfläche verlassen. Eine Ausfahrt ist nur in Richtung Konstanzer Straße möglich. Bitte fahren Sie auf der Veranstaltungsfläche grundsätzlich immer mit Schrittgeschwindigkeit und Warnblinker. Während der Veranstaltung selbst sind keine Fahrzeuge auf der Fläche erlaubt. Den Anweisungen der Ordner vor Ort ist zwingend Folge zu leisten.
8. Abbau
Der Abbau der Stände erfolgt ab 19 Uhr. Bitte bauen Sie zuerst Ihre Waren und Ihren Stand ab und holen dann erst Ihr Fahrzeug. Fahrzeuge dürfen erst auf die Fläche fahren, wenn diese vom Veranstalter freigegeben wurde. Die Zufahrt zum Bereich ist ausschließlich aus Richtung Bismarckstraße / Schützenstraße möglich. Unsere Ordner sowie Sicherheitskräfte werden an den Zufahrten stehen und die Einfahrt erst nach Freigabe seitens der TSR GmbH erlauben. Eine Einfahrt auf die Fläche ist also vor Freigabe nicht möglich. Bitte achten Sie darauf den normalen Verkehr in der Schützenstraße / Bismarckstraße nicht zu behindern. Bitte fahren Sie auf der Veranstaltungsfläche grundsätzlich immer mit Schrittgeschwindigkeit und Warnblinker. Den Anweisungen der Ordner vor Ort ist dabei zwingend Folge zu leisten.
9. Müll
Der Standplatz ist stets in einem ordentlichen, sauberen Zustand zu halten und ist am Ende des Flohmarktes aufgeräumt und sauber zu verlassen. Die Verkäufer sind verpflichtet, ihre Abfälle mitzunehmen und selbst zu entsorgen. Auch übrige Ware muss zwingend vom Verkäufer wieder mitgenommen werden. Weder die Abfälle noch die übrige Ware darf in die öffentlichen Mülleimer entsorgt werden. Bei Zuwiderhandlung kann die TSR GmbH die Kosten für die Entsorgung des Mülls den betroffenen Standbetreibern in Rechnung stellen.
10. Weitere Hinweise
Jeder Standbetreiber ist selbst dafür verantwortlich ausreichend Wechselgeld an seinem Stand vorrätig zu haben.
Öffentlich zugängliche Toiletten befinden sich im Mühlbach-Center und in der Höllturm-Passage.
11. Absage der Veranstaltung
Der Flohmarkt findet auch bei Regen und schlechtem Wetter statt. Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung aufgrund von höherer Gewalt, Epidemien, Pandemien und/ oder behördlichen Anordnungen abzusagen, zu verkürzen oder vorzeitig abzubrechen. Zudem behält sich der Veranstalter vor, die Veranstaltung auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben und/ oder konzeptionell anzupassen. Eine Haftung wegen Ausfall, Verkürzung, zeitlicher Verschiebung und/ oder konzeptioneller Anpassung der Veranstaltung ist ausgeschlossen. Hiervon unberührt bleibt eine anteilige Rückerstattung der Standgebühr in den Fällen des Ausfalles oder der wesentlichen Verkürzung der Veranstaltung. Soweit der Veranstalter aber bereits Aufwendungen im Hinblick auf die Durchführung der verkürzten oder ausgefallenen Veranstaltung getätigt hat, findet keine Rückerstattung statt.
Mit der Buchung eines Standes am Flohmarkt erkennt der Standbetreiber die aufgeführten Teilnahmebedingungen an. Wird von den Vorgaben abgewichen, kann die Zusage zurückgezogen werden bzw. muss der Standplatz unverzüglich geräumt werden.