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Teilnahmebedingungen

Kinderflohmarkt | 48. Radolfzeller Altstadtfest

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  1. Ein Stand kann nur von einem oder mehreren Kindern/ Jugendlichen besetzt werden. Ein Verkauf ausschließlich durch Erwachsene ist nicht gestattet. 
     
  2. Altersgruppe 6 – 18 Jahre.
     
  3. Die Standplatzgebühr beträgt 10,00 Euro für einen Stand von 3 x 3 Metern.
     
  4. Den Anweisungen der Aufsicht ist unbedingt Folge zu leisten.
     
  5. Aufbau: Die Innenstadt ist bis 8.00 Uhr gesperrt. Einfahrt und Aufbau von 8.00 bis 9.00 Uhr für Teilnehmer nach Vorlage des Tickets für den Standplatz. 
     
  6. Der Zugang / die Zufahrt nur wie folgt:
    Zur Fürstenbergstraße über Teggingerstraße von Richtung Konstanzerstraße kommend.
    Zur Obertorstraße über Luisenplatz bis Stadtgartenbrücke.
    Das Parken ist auf den Flächen nicht möglich, daher bitte zügig Entladen und PKW von der Fläche entfernen. Es gilt die StVO.
     
  7. Die Zufahrt für den Abbau mit PKW ist vor 17 Uhr nicht möglich!
     
  8. Die erhobenen Standgebühren gehen zu Gunsten einer sozialen Radolfzeller Einrichtung.
     
  9. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Der Kinderflohmarkt findet prinzipiell bei jedem Wetter statt. Bei starker Unwetterwarnung könnte er allerdings aus Sicherheitsaspekten abgesagt werden. 
     
  10. Der Platz ist sauber zu verlassen – Müll bitte mitnehmen!
     
  11. Der Aufbau eines Pavillons ist nur auf Standplätzen in der Fürstenbergstraße und auf der Stadtgartenbrücke möglich. Das Aufstellen eines Pavillons kann nicht garantiert werden.