Informationen für
Gastgeber
Auf dieser Seite finden Sie Informationen und Links zu den Themen Kurtaxe, E-Meldeschein, Klassifizierung u.v.m.
Unterkunft auf radolfzell-tourismus.de bewerben
Sie vermieten eine Ferienwohnung, ein Privatzimmer oder ein Hotel und möchten dieses auf dieser Seite bewerben oder buchbar machen? Gerne stellen wir Ihnen unsere Vermittlungspakete vor.
Unterkünfte, die neu mit uns zusammen arbeiten, besichtigen wir, geben dabei Tipps zu Ausstattung und Vermarktung und beantworten Ihre Fragen. Vereinbaren Sie einen Termin mit uns.
Wichtiger Hinweis zur neu eingeführten Zweckentfremdungssatzung:
Die Stadt Radolfzell befindet sich in einer Wohnraummangellage. Zielsetzung der Zweckentfremdungssatzung ist daher, Radolfzeller Wohnraum zu schützen. Inhalte sind unter anderem die Regelungen zum Zweckentfremdungsverbot, Voraussetzungen für Ausnahmen und die Registrierungspflicht für Ferienwohnungen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Stadt Radolfzell.
Tourist-Info Radolfzell
Seestraße 30, 78315 Radolfzell
+49 7732 81-500
info@radolfzell-tourismus.de
Postanschrift: Tourismus- und Stadtmarketing Radolfzell GmbH
Kirchgasse 30, 78315 Radolfzell am Bodensee
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag 9 - 13 Uhr
14 - 17 Uhr
Samstag 10 - 13 Uhr
Ihre Ansprechpartnerin rund um Ihren Eintrag auf dieser Seite, die Themen Meldewesen/ Kurtaxe und Klassifizierung:
Silja Neumaier
Gäste- und Vermieterberatung, Meldewesen
Tel: +49 (0) 7732 81-502
E-Mail: silja.neumaier@radolfzell-tourismus.de
Montag, Mittwoch und Freitag von 09.00 - 13.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag ganztags
Belegungskalender und Stammdaten pflegen
Über den folgenden Link gelangen Sie zur Pflege Ihres Belegungskalenders und Ihrer Stammdaten (Merkmale, Beschreibungstext, Bilder etc):
http://tmanager.tomas-travel.com/TManager/TManager.jsp#Login
Sie haben noch keine Zugangsdaten oder Ihre Zugangsdaten vergessen? Dann wenden Sie sich an uns.
Anleitung herunterladen:
Download-Liste
Meldewesen, Kurtaxe und E-Meldeschein
Wer Personen gegen Entgelt beherbergt, ist verpflichtet, bei ihm verweilende Personen innerhalb von 3 Tagen nach Ankunft bzw. Abreise an- bzw. abzumelden.
Für die Meldung sind die von der Tourismus- und Stadtmarketing Radolfzell GmbH ausgegebenen Meldescheine oder das bereitgestellte elektronische Meldeverfahren zu verwenden. Seit Januar 2020 ist das elektronische Meldeverfahren für alle Gastgeber verpflichtend. Bei Fragen zum elektronischen Meldeschein wenden Sie sich an Marc Rodenbuecher.
Die Stadt Radolfzell am Bodensee erhebt zur Deckung ihres Aufwands eine Kurtaxe. Diese wird für folgende Leistungen genutzt:
- zur Herstellung und Unterhaltung der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten Einrichtungen
- für die zu diesem Zweck durchgeführten Veranstaltungen
- für die kostenlose Nutzung des innerstädtischen Busverkehrs und des ÖPNV der VHB - Verkehrsunternehmen Hegau-Bodensee Verbund GmbH
Die aktuelle Kurtaxesatzung und eine Anleitung für den E-Meldeschein können Sie hier herunterladen:
Login zum elektronischen Meldeschein:
https://meldeschein.avs.de/radolfzell/
Wichtige Hinweise zu Meldeschein und Gästekarte:
Für Gäste, die laut § 4 Nr. 2-6 der geltenden Kurtaxesatzung von der Entrichtung der Kurtaxe befreit sind, entfällt der Anspruch auf die Gästekarte. Diese muss nach Ausfüllen des Meldescheines an diesem verbleiben und mit dem Meldeschein bei der Tourismus- und Stadtmarketing Radolfzell GmbH abgegeben werden. Bei Fehlen der Gästekarte wird die Kurtaxe berechnet.
Bei Geschäftsreisenden muss auf dem Meldeschein noch zusätzlich die Auftragsfirma notiert werden.
Nach Änderung des Meldegesetzes, muss künftig bei ausländischen Gästen auf dem Meldeschein noch zusätzlich deren Ausweis-Nummer festgehalten werden.
DTV-Klassifizierung für Ferienunterkünfte
Die Tourismus- und Stadtmarketing Radolfzell GmbH klassifiziert Ferienwohnungen und Privatzimmer nach den Kriterien des Deutschen Tourismusverbandes e.V.