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Kurtaxe

In Radolfzell am Bodensee und den Ortsteilen wird ganzjährig eine Kurtaxe erhoben. 

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Die Kurtaxe umfasst Stadtgebiet, Ortsteile und die Halbinsel Mettnau und beträgt ganzjährig € 2,80 pro Person und Nacht.

Die Mittel, die durch die Erhebung der Kurtaxe gewonnen werden, dienen unter anderem der Finanzierung von touristischen Einrichtungen, von Veranstaltungen, sowie der kostenlosen Beförderung im ÖPNV.

Kurtaxepflichtig sind alle Personen, die sich in Radolfzell am Bodensee aufhalten, aber nicht Einwohner der Stadt sind (ortsfremde Personen) und denen die Möglichkeit zur Benutzung der Einrichtungen und zur Teilnahme an den Veranstaltungen geboten ist. 

Befreiung von der Kurtaxe: Kinder sind bis einschließlich 14 Jahre von der Kurtaxe befreit. Ab einer Schwerbehinderung von 80% sind Gäste auf Antrag von der Kurtaxe befreit. Sofern die Notwendigkeit einer Begleitperson im Schwerbehindertenausweis eingetragen ist, kann diese Begleitung ebenfalls von der Kurtaxe befreit werden. Personen, die in Radolfzell arbeiten oder in Ausbildung stehen oder sich aus beruflichen Gründen zur Teilnahme an Tagungen oder sonstigen Veranstaltungen in der Gemeinde aufhalten, sind von der Kurtaxe befreit.

Weitere Informationen finden Sie in der  Kurtaxe-Satzung, die auf dieser Seite heruntergeladen werden kann.