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MS Stadt Radolfzell

Mobil in Radolfzell

Auf dieser Seite finden mobilitätseingeschränkte Personen Informationen zum öffentlichen Nahverkehr in Radolfzell, vom Stadtbus über die Bahn bis hin zur Schifffahrt.

Container

Stadtbus 

Alle Stadtbusse in Radolfzell können zum besseren Einsteigen mit Kinderwägen und Rollatoren abgesenkt werden. Für Rollstühle ist eine Rampe vorhanden. 
Die Beförderung von Schwerbehinderten, ihrer Begleitpersonen, Führhunde, Krankenfahrstühle, orthopädischer Hilfsmittel und ihres Handgepäcks richtet sich nach dem Sozialgesetzbuch (SGB IX) in der jeweils gültigen Fassung. Die Berechtigung ist durch den Schwerbehindertenausweis in Verbindung mit einer gültigen Wertmarke nachzuweisen. 


Bahn 

In Radolfzell erreichen Sie das Gleis 1 und 6 über eine Rampe. Die anderen Gleise sind nur über eine Treppe erreichbar sowie über einen ebenerdigen Übergang, der jedoch nicht ohne Begleitung des Bahnservices benutzt werden darf. Dieser steht nach telefonischer Anmeldung (Tel.: 07732 / 85358) für Rollstuhlfahrer und Kinderwägen zur Verfügung. 

Wenn Sie Hilfe beim Ein-, Um- und Aussteigen benötigen, können Sie am Tag vor der Abreise ein Internet-Formular ausfüllen und an die Mobilitätsservice-Zentrale schicken. Bei Fernverkehrszügen muss die Wagen- und Platznummer angegeben werden. Bei Nahverkehrszügen reicht eine Platzangabe. 
Die Mobilitätsservice-Zentrale ist über folgende Kontaktdaten täglich von 6:00 bis 22:00 Uhr für Sie erreichbar: 
Telefonnummer: 0180 6 512 512 
E-Mail: msz@deutschebahn.com
 

Behindertenparkplätze  in der Nähe des Bahnhofs: 
Weltkloster (Kapuzinerweg) 
Ehemalige Postpakethalle (Kapuzinerweg) 
Parkplatz Friedrich-Werber-Straße


Schifffahrt 

Alle Schiffe der Bodensee-Schiffsbetriebe verfügen über einen barrierefreien Zugang. 

Die MS „Stadt Radolfzell“ ist mit einer Behindertentoilette ausgestattet. Die Anlegestelle in Radolfzell ist über eine Rampe vom Bahnhof aus erreichbar. 

Auf den Strecken Konstanz – Überlingen, Konstanz – Lindau und Radolfzell – Reichenau werden Schwerbehinderte unentgeltlich befördert: 
1. Beförderung behinderte Person: Schwerbehinderte mit einem amtlichen, in Deutschland ausgestellten Ausweis (orangefarbenen Flächenaufdruck), können die unentgeltliche Beförderung nur in Anspruch nehmen, wenn sie im Besitz einer gültigen Wertmarke sind. Diese Wertmarke wird in Verbindung mit einem Merkblatt vom Versorgungsamt ausgegeben. 
2. Beförderung Begleitperson: Die Begleitperson des Schwerbehinderten wird unentgeltlich befördert, wenn eine ständige Begleitung notwendig und dies im Ausweis mit halbseitigem orangefarbenen Flächenaufdruck (auch ohne Wertmarke) bestätigt ist - also das Merkzeichen B oder BN und der dazugehörige Vermerk nicht gelöscht sind. Als unentgeltlich zu befördernde Begleitperson können Behinderte, die selbst einen mit B oder BN gekennzeichneten amtl. Ausweis besitzen, nicht anerkannt werden.